Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen CAD WORKS PRO, Inhaber: Tomasz Piechota, (nachfolgend nur noch als „CAD WORKS PRO“ bezeichnet) und Kunden (nachstehend nur noch als „Vertragspartner“ bezeichnet), welche Leistungen von CAD WORKS PRO in Anspruch nehmen.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen CAD WORKS PRO und Vertragspartnern, welche Leistungen von CAD WORKS PRO in Anspruch nehmen. Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt der Vertragspartner diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Bestandteil des Vertrages zu akzeptieren.
- Diese AGB gelten für alle geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zwischen CAD WORKS PRO und dem Vertragspartner, welche im Zusammenhang mit Leistungen und/oder Lieferungen von CAD WORKS PRO stehen. CAD WORKS PRO erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vornahme der geschäftlichen Handlung gültige Fassung (der AGB), soweit sie nicht durch andere Vereinbarungen abgeändert worden ist.
- Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vertragspartner von diesen abweichenden Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Vertragspartners Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass eine schriftliche Zustimmung durch CAD WORKS PRO im Hinblick auf die Geltung vorliegt.
- CAD WORKS PRO erbringt Leistungen gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB und Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ob der Vertragspartner als Verbraucher oder als Unternehmer handelt ergibt sich aus seinen Angaben oder dem zugrundeliegenden Auftrag. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher und für Unternehmer gleichermaßen, es sei denn, dass in der jeweiligen Bestimmung ein expliziter Bezug nur auf Verbraucher oder nur auf Unternehmer genommen wird.
§ 2. Vertragsabschluss
Das Offerieren von Leistungen auf den Webseiten von CAD WORKS PRO sowie sämtlichen Unterseiten stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertragspartner bestätigt mit Abgabe seiner Erklärung zum Zustandekommen des Vertrages, dass er das 18te Lebensjahr vollendet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und als Gegenstand dieses Vertrages akzeptiert. Inhalt und Umfang des Vertrages ergeben sich aus den Angaben zum Leistungsgegenstand aus dem Auftragsformular sowie diesen AGB.
§ 3. Vertragsinhalt / Leistung / Drittunternehmen
- Der vereinbarte Leistungsinhalt ergibt sich aus diesen AGB und den Angaben im Auftragsformular. Weitere Leistungsinhalte sind nur dann vertraglich geschuldet, insofern die Parteien dies gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten haben. Der Vertragspartner ist verpflichtet selbst geeignete Maßnahmen zu treffen, um einem möglichen Datenverlust vorzubeugen.
- Insofern keine vorherige oder nachträgliche Vereinbarung existent ist, kann CAD WORKS PRO nach eigenem Ermessen die Arbeitsmethodik und Vorgehensweise wählen, insofern diese geeignet ist, den vertraglich vereinbarten Zweck zu erfüllen.
- CAD WORKS PRO ist berechtigt, sich Dritter zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Vertragspartner ergebenden Rechte und Pflichten zu bedienen. Der Vertragspartner stimmt für diesen Fall der Übertragung von Daten, welche für die Vertragserfüllung notwendig sind, an Dritte zu.
- Es wird klargestellt, dass der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Auftragsformular festzulegen ist. Mithin stellen nachstehende Aufzählungen nur Beispiele möglicher Leistungen dar. Erfolgt keine anderweitige Vereinbarung, so handelt es sich bei der von CAD WORKS PRO zu erbringenden Leistung um Dienstleistungen. Entsprechend des jeweilig vom Vertragspartner im Rahmen des Auftragsformulars gewählten Leistungsumfangs, bietet CAD WORKS PRO grundsätzlich folgende Leistungen an:
- 2D & 3D CAD Leistungen
- 2D Zeichnen & 3D Modellierung nach Skizzen, Ideen, Vorgaben
- Bestandaufnahme vor Ort
- 3D Bauteile- und Baugruppenerstellung
- Wiedergewinnung und Wiedergabe
- Digitalisierung & Vektorisierung
- Zeichnungsableitung
- 2D in 3D Überführung
- CAD Datenhandling
- Konstruktion
- 3D Teile- & Baugruppenentwicklung
- Reverse Engineering
- Basisengineering
- 3D Produktentwicklung
- Stücklistenerstellung
- Erstellung der Fertigungs- und Montagedokumentation
- Sondermaschinenbau
- Prototypentwicklung
- Blechbearbeitung
- Stahlkonstruktion
- Greifertechnik / Industrieroboter / Robotertechnik
- Auswahl von Endeffektoren
- Konzipierung des Greifersystems
- Auslegung des Zuführungskonzeptes
- Entwerfen der Greiferkonstruktion
- Auslegung des Antriebsystems eines Greifers
- Definierung der Greifersensorik
- Wechselsysteme & Greifermagazine
- Fördertechnik
- Planung des Fördersystems (Paletten, Kisten, Kartons, Schuttgut, Pakete, einzelne Werkstücke, etc.)
- Auslegung der Zuführtechnik
- Entwerfen der Fördertechnik (Gurtbänder, Rollenförderer, Kettenförderer, Schneckenförderer, Elevatoren, etc.)
- Konzeption der Zusatzvorrichtungen (Sperre, Abschieber, Stopper, Drehpin, etc.)
- Automatisierung
- SPS Programmieren (Siemens S-1200, Siemens LOGO)
- HMI Programmieren (Siemens HMI Basic Panels)
- SPS Programmerweiterung
- SPS Programmoptimierung
- Fehlersuche
- CAD & CAE Projektleitung
- Terminplanung
- Qualitätsprüfung
- Kostencontrolling
- Kundenkommunikation
- CAE Simulationen
- FEM/FEA – Finite Element Method/Analysis
- CFD – Computational Fluid Dynamics
- MBD – Multibody Dynamics
- 3D Scannen
- 3D Objektdigitalisierung
- optische 3D Vermessung
- Flächenrückführung & Reverse Engineering
- 3D Koordinatenmessung
- 2D & 3D Drucken
- 2D Plotten
- 3D Drucken
- Prototyping
- Architektur & TGA
- Aufmaß + Grundriss/3D Model
- Flächen- und Kubaturberechnung
- Bauraum- und Kollisionsuntersuchungen
- verkaufsoptimierte Grundrisse
- TGA Pläne & Konstruktionen
- BIM Konformität
§ 4. Urheber- und weitere Rechte
CAD WORKS PRO behält sich jegliche Rechte, insbesondere das Eigentums-, Verwertungs-,Vervielfältigungs-, Nutzungs- und Urheberrecht, an sämtlichen Leistungen vor. Erfolgt keine anderweitige Vereinbarung, so überträgt CAD WORKS PRO dem Vertragspartner abschließend ein einfaches Nutzungsrecht.
§ 5. Vergütung / Vertragslaufzeit / Arbeitsweise / Leistungsort
- Inhalt, Umfang, Kosten, Fälligkeiten und Laufzeit der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Angaben im Auftragsformular.
- Für den Fall, dass eine Pauschalvereinbarung getroffen wird und keine abweichenden Vereinbarungen existent sind, so ist CAD WORKS PRO berechtigt, vor Beginn der Leistungen einen Abschlag in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Ein weiterer Betrag in Höhe von 40 % des Auftragsvolumens kann mit Abschluss des ersten Teiles des Projektes in Rechnung gestellt werden. Der restliche Betrag ist mit Abschluss des Projektes zu vergüten. Für den Fall, dass eine stundenbasierte Vergütung vereinbart wird, so tritt die Fälligkeit mit entsprechender Rechnungslegung ein.
- CAD WORKS PRO ist in der Wahl des Arbeitsplatzes und der Zeit der Leistungserbringung frei und unterliegt keinen diesbezüglichen Weisungen des Vertragspartners.
§ 6. Haftung / Haftungsausschluss
- Die Haftung von CAD WORKS PRO ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sich aus nachstehenden Bestimmungen oder anderweitigen Bestimmungen dieser AGB etwas Anderweitiges ergibt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn CAD WORKS PRO vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalpflicht) gegeben ist oder eine Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit stattfindet. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben bestehen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf jegliches Verhalten von Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von CAD WORKS PRO.
- Der Höhe nach wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden (sog. vertragstypischen Durchschnittsschaden) begrenzt. Vorhersehbar ist nur derjenige Schaden, den CAD WORKS PRO oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die CAD WORKS PRO bzw. dessen Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. CAD WORKS PRO haftet nicht für Datenverlust oder dessen mögliche Folgen, gleich aus welchem Grunde. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von CAD WORKS PRO und / oder dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden ausgeschlossen. CAD WORKS PRO haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die CAD WORKS PRO nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. CAD WORKS PRO wird Beginn und Ende der Hindernisse, insofern ihr dies möglich ist, umgehend anzeigen.
- CAD WORKS PRO gewährt eine ordnungsgemäße Funktionsweise der übermittelten Leistungen, jedoch nicht den mit der Leistung beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderweitigen Erfolg.
§ 7. Untersuchungs- und Rügepflicht / Abnahmepflicht für Unternehmer
- Der Vertragspartner, welcher Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, unterliegt der Untersuchungs- und Rügepflicht i.S.v. § 377 HGB. Der Vertragspartner hat die Leistungen und/oder Teilleistungen von CAD WORKS PRO unverzüglich nach Ablieferung und/oder Bereitstellung der Leistungen durch CAD WORKS PRO zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser CAD WORKS PRO unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner diese Anzeige, so gilt die zur Verfügung gestellte Leistung und/oder die übersandte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Dies erlangt nur dann keine Gültigkeit, wenn CAD WORKS PRO den Vertragspartner arglistig täuscht.
- Eine Annahmeverweigerung des Vertragspartners wegen unerheblicher Mängel ist unzulässig.
- Die Untersuchung der Ware/Leistung erfolgt unverzüglich, wenn ein Zeitraum von 14 Tagen ab Lieferung der Ware und/oder Zurverfügungstellung der Leistung (auch Teilleistungen) nicht überschritten wird. Die Mängelanzeige kann in elektronischer Form erfolgen.
- Der Vertragspartner ist zur Abnahme der Ware/Leistung verpflichtet, insofern die Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit gegeben ist. Diesbezüglich ist die Ordnungsgemäßheit der Leistung zu erklären.
§ 8. Datenerhebung / Datenverwendung / Datenweitergabe / Datenlöschung
CAD WORKS PRO erhebt personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung, dem Abschluss des Vertrages und der Vertragsdurchführung zur Abwicklung von Auftrags- und Abrechnungsprozessen notwendig sind. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Dokumenten und Formularen ersichtlich. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der Daten eingewilligt oder sich CAD WORKS PRO eine Datenverwendung vorbehält, dies gesetzlich erlaubt ist und über die CAD WORKS PRO informiert.
§ 9. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
- Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, CAD WORKS PRO, Inhaber: Tomasz Piechota, Wurgwitzer Straße 20, 01705 Freital, E-Mail: t.piechota@cadworks-pro.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, da jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. - Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, dies sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Ende der Widerrufsbelehrung
Hier können Sie ein Muster-Widerrufsformular herunterladen.
Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:
CAD WORKS PRO, Inhaber: Tomasz Piechota,
Wurgwitzer Straße 20,
01705 Freital,
E-Mail: t.piechota@cad-works-pro.com
Hiermit widerrufe(n) ich/ wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung der folgenden Leistungen:
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
Name des/der Verbraucher(s):
————————————————————————————————————————————————————————–
Anschrift des/der Verbraucher(s):
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
————————————————————————————————————————————————————————–
Datum
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) Unzutreffendes streichen.
§ 10. Schlussbestimmungen / Gerichtsstandvereinbarung / Streitbeilegung
- Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen CAD WORKS PRO und dem Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen oder diesen AGB zwischen CAD WORKS PRO und dem Vertragspartner der Sitz von CAD WORKS PRO. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.